Diese Checkliste zeigt auf, wozu Sie gesetzlich verpflichtet sind, aber auch, was Sie zusätzlich tun können (siehe die „Tipps“), um Ihr Unternehmen familienfreundlicher zu gestalten. Natürlich müssen Sie auch berücksichtigen, was in Ihrem Unternehmen notwendig und möglich ist. Diese Checkliste ist nicht erschöpfend, aber sie bietet einen ersten Ansatz.
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Informieren Sie sich über die gesetzlichen Verpflichtungen zur Adoption oder Pflegeelternschaft. Adoption ist die gesetzliche Annahme eines Kindes, das nicht Ihr biologisches Kind ist. Der/die Arbeitnehmer/-in, der/die im Rahmen einer Adoption gemäß den Bestimmungen des Zivilrechts ein minderjähriges Kind in seine/ihre Familie aufnimmt, hat Anspruch auf Adoptionsurlaub. Ein Mitelternteil, der als gesetzlicher Elternteil in der Geburtsurkunde eingetragen ist, hat keinen Anspruch auf Adoptionsurlaub. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung oder der Website des LIKIV. Pflegschaft ist die (vorübergehende) Pflege von Kindern und Jugendlichen, oder Erwachsenen mit einer (angenommenen) Behinderung und/oder psychiatrischen Problematik, die nicht zu Hause wohnen. Pflegschaft erfolgt durch freiwillige Pflege- und Gastfamilien, die – mit Unterstützung des Unterbringungsdienstes – dieser gefährdeten Personengruppe eine (vorübergehende) Unterkunft bieten. Der Anspruch auf Pflegeelternurlaub gilt nur für den/die Arbeitnehmer/-in, der/die anlässlich einer Unterbringung im Rahmen einer langfristigen Pflegschaft ein minderjähriges Kind in seiner/ihrer Familie aufnimmt, um für dieses Kind zu sorgen. Dieser Anspruch ist einmalig und kann demzufolge nur einmal in Bezug auf ein bestimmtes minderjähriges Kind ausgeübt werden. Unter langfristiger Pflegschaft wird eine Pflegschaft verstanden, bei der von Beginn an deutlich ist, dass das Kind über einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten in derselben Pflegefamilie oder beim selben Pflegeelternteil oder denselben Pflegeeltern bleiben wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung oder der Website des LIKIV. |
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Sprechen Sie mit dem/der Arbeitnehmer/-in und planen Sie den Adoptions- oder Pflegeelternurlaub, und besprechen Sie auch eine mögliche Vertretung. Wie viele Wochen Urlaub möchte der/die Arbeitnehmer/-in nehmen? Wie können seine/ihre Aufgaben während des Urlaubs aufgefangen werden? Als Adoptiv- oder Pflegeelternteil hat der/die Arbeitnehmer/-in Anspruch auf maximal 6 Wochen Adoptions- oder Pflegeelternurlaub. Jeder Elternteil eines Paares, das ein Kind adoptiert oder in die Pflegefamilie aufnimmt, hat Anspruch auf diese 6 Wochen. Die 6 Wochen müssen nicht vollständig aufgenommen werden, aber über einen ununterbrochenen Zeitraum von wenigstens 1 Woche. Die 6 Wochen können in bestimmten Fällen im einige Tage oder Wochen verlängert werden. Am 1. Januar 2021 wurde dieser Urlaub um eine Woche verlängert, die zwischen Adoptiv- oder Pflegeeltern aufgeteilt werden kann. Am 1. Januar 2023 wurde dieser Zeitraum erneut um eine Woche verlängert, und diese einwöchige Verlängerung ist auch in den Jahren 2025 und 2027 vorgesehen. Für die ersten 3 Tage des Adoptions- oder Pflegeelternurlaubs müssen Sie als Arbeitgeber aufkommen, die übrigen Tagen bezahlt die Krankenkasse an den/die Arbeitnehmer/-in. Bei einer Adoption muss der Urlaub innerhalb von 2 Monaten nach der Eintragung des Kindes bei der Familie in das Bevölkerungsregister) oder (bei einer internationalen Adoption) nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde beginnen. Pflegeelternurlaub muss innerhalb von 12 Monaten nach der Eintragung des Kindes als Familienmitglied in das Bevölkerungsregister oder das Fremdenregister aufgenommen werden. |
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Markieren Sie einige wichtige Daten für Verwaltungsaufgaben im Terminkalender.
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SUGGESTION
Gewähren Sie dem/der Arbeitnehmer/-in freie Zeit für Adoptions- und Pflegeelterntermine. Obwohl es sich dabei nicht um medizinische Termine handelt, wie bei einer Schwangerschaft, können diese ähnliche Auswirkungen haben. Adoptions- und Pflegeeltern müssen einen erheblichen Teil ihrer Freizeit für Verwaltungsaufgaben, Kurse oder zwischenzeitliche Treffen mit dem Kind aufwenden. Dies sind sensible und stressige Momente. Der/die Arbeitnehmer/-in kann hierfür seinen/ihren Jahresurlaub aufwenden oder Sie als Arbeitgeber können Sonderurlaub einräumen (wie umstandsbedingter Urlaub oder Bildungsurlaub). Darüber hinaus können Sie dem/der Arbeitnehmer/-in gestatten, am Tag der Termine zu Hause zu arbeiten. Auf diese Weise können Reisezeiten (zu Ihren Gunsten) eingespart werden und kann er/sie Beruf und Privatleben besser kombinieren. |
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Treffen Sie Vereinbarungen mit dem/der Arbeitnehmer/-in über die Kommunikation während des Adoptions- oder Pflegeelternurlaubs. Es ist wichtig, den Kontakt während des Adoptions- oder der Pflegeelternurlaubs zu begrenzen. Dies ist eine besondere Zeit, in der sich die Familie in Ruhe an die neue Situation gewöhnen kann und das neue Familienmitglied genießen möchte. Nehmen Sie einige Tage vor der Wiederaufnahme der Arbeit Kontakt zu dem/der Arbeitnehmer/-in auf, um sich bezüglich seiner/ihrer Rückkehr und der Planung für den ersten Arbeitstag/die erste Arbeitswoche abzustimmen. |
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Entlassen Sie den/die Arbeitnehmer/-in nicht aufgrund des Adoptions- oder Pflegeelternurlaubs! Das Recht zur Entlassung eines/einer Arbeitnehmer(s)/-in ist in den beiden Monaten vor der Aufnahme des Urlaubs und dem Monat nach dessen Beendigung beschränkt (siehe Arbeitsrechtsvorschriften). Während des geschützten Zeitraums dürfen Sie den/die Arbeitnehmer/-in nur aus Gründen entlassen, die nicht mit dem Adoptions- oder Pflegeelternurlaub in Zusammenhang stehen. Sie als Arbeitgeber müssen die Gründe, aus denen Sie eine Entlassung rechtfertigen, beweisen. Dasselbe gilt für die Nichtverlängerung eines Zeitarbeitsvertrags im Falle eines Adoptionsurlaubs. Dieser Schutz besteht nicht für den Urlaub von Pflegeeltern. |
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Diskriminieren Sie Arbeitnehmer/-innen nicht aufgrund einer Adoptions- oder Pflegeelternurlaub. Die Adoption fällt unter das geschützte Kriterium der „familiären Pflichten“ gemäß dem Gesetz vom 10. Mai 2007 über die Gleichstellung von Männern und Frauen.Arbeitnehmer/-innen dürfen hierdurch nicht benachteiligt werden. Diskriminierung am Arbeitsplatz kann unterschiedliche Formen annehmen, beispielsweise eine ungleiche Behandlung, Mobben, Übergehen bei einer Beförderung, Ablehnung eines/einer Bewerber(s)(in) aufgrund eines Adoptionsverfahrens, Entlassung wegen Abwesenheit während Adoptionsterminen usw. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Arbeitnehmer/-innen präventiv informieren und ihnen aufzeigen, wie sie Vorurteile und Diskriminierung erkennen. |
Wie bereiten Sie Ihr Unternehmen auf Schwangerschaften vor? Diese Checkliste befasst sich mit Maßnahmen, die Sie bereits tun können, bevor eine tatsächliche Schwangerschaft eintritt. Ein gut vorbereiteter Arbeitgeber ist doppelt so viel wert.
Sich einer Behandlung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung zu unterziehen, kann sowohl für eine Arbeitnehmerin als auch für ihre(n) Partner(in) sehr belastend sein. Finden Sie heraus, was Sie als Arbeitgeber tun können, wenn es auf privater Ebene zusätzlichen Druck gibt.
Eine Arbeitnehmerin hat Ihnen gesagt, dass sie schwanger ist. Was nun? Was muss getan werden und was können Sie zusätzlich tun, um es sich selbst, Ihren Kollegen und der schwangeren Arbeitnehmerin so angenehm wie möglich zu machen?
Ihre Arbeitnehmerin ist wieder am Arbeitsplatz und stillt ihr Baby. Als Arbeitgeber müssen Sie einige rechtliche und administrative Verpflichtungen berücksichtigen. Es gibt zusätzliche Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um es der Arbeitnehmerin so angenehm wie möglich zu machen.
Nicht nur die schwangere Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Urlaub und Schutz, auch ihr Partner hat Rechte. Sie durchleben eine große Veränderung in ihrem Privatleben, die Sie als Arbeitgeber berücksichtigen sollten.
Unerwartete Ereignisse oder neue Lebensphasen des Kindes können die Work-Life-Balance erneut stören. Elternschaftsurlaub kann eine Antwort für beide Elternteile sein.
Wenn Kinder erkranken oder wenn andere Familienmitglieder pflegebedürftig sind, ist es manchmal schwierig, Privatleben und Beruf miteinander zu vereinbaren. Es gibt daher verschiedene Formen von Pflegeurlaub, nämlich Palliativurlaub, Urlaub für medizinische Betreuung und Urlaub für nahestehende Hilfspersonen.
Braucht Ihr(e) Arbeitnehmer(in) mehr Zeit, um sich um Familienmitglieder oder Kinder zu kümmern? Dann könnte ein Zeitkredit eine Lösung sein. Diese Checkliste erörtert die Gründe, für die Zeitkredit beantragt werden können, sowie die dafür wichtigen Fristen und administrativen Daten.
Was ist, wenn es besondere Situationen gibt (z. B. wenn Ihr(e) Arbeitnehmer(in) Zwillinge erwartet oder ein behindertes Kind adoptiert), oder wenn nicht alles wie geplant läuft (z. B. wenn Ihr(e) Arbeitnehmer(in) eine Fehlgeburt hat oder die Mutter bei der Geburt stirbt)? Auch darauf müssen Sie als Arbeitgeber eine Antwort geben können. Diese Seite gibt einen Einblick in diese besonderen Situationen und die damit verbundenen Regelungen.