Diese Checkliste zeigt auf, wozu Sie gesetzlich verpflichtet sind, aber auch, was Sie zusätzlich tun können (siehe die „Tipps“), um Ihr Unternehmen familienfreundlicher zu gestalten. Natürlich müssen Sie auch berücksichtigen, was in Ihrem Unternehmen notwendig und möglich ist. Diese Checkliste ist nicht erschöpfend, aber sie bietet einen ersten Ansatz.
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Informieren Sie sich über die gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Zeitkredit. Zeitkredite geben Beschäftigten des privaten Sektors1 die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen die Arbeitsleistung zu unterbrechen oder zu reduzieren. Der Zeitkredit ist völlig unabhängig von den thematischen Urlaubsformen (siehe Checklisten Elternschaftsurlaub und Pflegeurlaub). Derzeit gibt es zwei Arten von Zeitkredit:
Welches sind die Gründe, für die Zeitkredite in Anspruch genommen werden können?
Diese beiden Arten von Zeitkredit sind voneinander unabhängig und können auch von ein und derselben/demselben Arbeitnehmer/-in in ihrer/seiner Laufbahn in Anspruch genommen werden. An diesen Zeitkredit sind eine Reihe von Bedingungen geknüpft:
· Für den Laufbahnende-Zeitkredit muss diese(r) Arbeitnehmer/-in mindestens 25 Jahre lang als Lohnempfänger gearbeitet haben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des FÖD BASK oder des LFA. 1 Der öffentliche Sektor – Föderalebene, Regionen und Gemeinden, lokale und provinziale Behörden und autonome öffentliche Unternehmen (wie die Bahn, bpost und Proximus) – ist nicht durch das Zeitkreditsystem abgedeckt. Für weitere Informationen über das Recht auf Unterbrechung der Berufslaufbahn sollten Angestellte im öffentlichen Sektor sich an ihre Personalabteilung wenden. 2 Bei einer vollständigen Unterbrechung kann eine Beihilfe nur bis zum fünften Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Somit können Beschäftigte den Urlaub in Anspruch nehmen, bis das Kind acht Jahre alt ist, aber nur bis zum fünften Lebensjahr des Kindes eine Beihilfe beziehen. Das Alter bleibt beim Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit sowohl für den Anspruch auf Urlaub (beim Arbeitgeber) als auch für den Anspruch auf Beihilfen bei acht Jahren. |
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SUGGESTION
Konzentrieren Sie sich nicht nur auf Zeitkredite mit Begründung, sondern behalten Sie auch die Laufbahnende-Zeitkredite im Auge. In diesen Zeiten der Überalterung gibt es immer mehr Großeltern, die noch berufstätig sind und ihre Work-Life-Balance anpassen wollen, um mehr mit ihren Enkelkindern zusammen zu sein. |
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Sprechen Sie mit der/dem Arbeitnehmer/-in und planen Sie den Zeitkredit. Besprechen Sie, in welcher Form sie/er einen Zeitkredit in Anspruch nehmen möchte und planen Sie auch einen möglichen Ersatz. Besprechen Sie zunächst, welche Art von Zeitkredit Ihr-e Arbeitnehmer/-in aufnehmen möchte. Für jede Art von Zeitkredit gibt es dann verschiedene Möglichkeiten, ihn aufzunehmen.
Achtung: Um diese Art von Zeitkredit für die Begründungen 1, 2, 3 und 6 zu gewähren, muss ein KAA innerhalb des Unternehmens oder der Branche abgeschlossen worden sein.
Achtung: Um diese Art von Zeitkredit für die Begründungen 1, 2, 3 und 6zu gewähren, muss ein KAA innerhalb des Unternehmens oder der Branche abgeschlossen worden sein.
Insgesamt können nicht mehr als 51 Monate Zeitkredit in Anspruch genommen werden. Es gibt jedoch auch Mindest- und Höchstfristen pro Begründung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des FÖD BASK. Bei Zeitkrediten mit der Begründung „Betreuung des eigenen Kindes“ ist zu beachten, dass der Anspruch auf Beihilfen 48 Monate lang besteht und dies für alle Formen (Vollzeit, Halbzeit und Einfünftel). Beschäftigte können demnach 51 Monate lang Urlaub nehmen, aber nur 48 Monate lang Beihilfen beziehen. Haben Sie Zweifel bezüglich des Zeitkredits, auf das die/der Arbeitnehmer/-in noch Anspruch hat? Sie/er kann dies leicht über das „Break@work“-Tool des LfA überprüfen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des FÖD BASK. |
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Markieren Sie einige wichtige Daten für Verwaltungsaufgaben im Terminkalender.
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SUGGESTION
Haben Sie ein größeres Unternehmen? Legen Sie in Ihrem Unternehmen einen höheren Prozentsatz für die gleichzeitige Beanspruchung von Zeitkredit fest. Dies kann in kleinen Unternehmen schwieriger zu regeln sein, aber in größeren Unternehmen sind 10 % oder sogar mehr machbar. Halten Sie dies schriftlich im Arbeitsreglement oder in einem KAA fest. |
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Treffen Sie Vereinbarungen mit der/dem Arbeitnehmer/-in über die Kommunikation während des Zeitkredits. Nehmen Sie einige Tage vor Wiederaufnahme der Arbeit Kontakt mit der/dem Arbeitnehmer/-in auf, um ihre/seine Rückkehr und die Planung des ersten Arbeitstages/der ersten Arbeitswoche zu vereinbaren. Aber begrenzen Sie auch den Kontakt während des Zeitkredits. Dies ist eine Zeit für die Familie, nur um die Work-Life-Balance zu erleichtern und von der Arbeit an diesen Tagen abschalten zu können. |
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SUGGESTION
Besprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Arbeitnehmer/-in immer klar und deutlich, warum Sie Ihren/seinen Zeitkredit aufschieben. Genauso wie Sie Gründe haben, den Zeitkredit zu verschieben, hat sie/er auch Gründe, ihn in gerade diesem Zeitraum zu beantragen. Durch mündliche Beratung können Sie für beide Fälle Lösungen finden. |
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Wenn die/der Arbeitnehmer/-in aus dem Zeitkredit zurückkehrt, geben Sie ihr/ihm die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit zurück. |
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Entlassen Sie die/den Arbeiternehmer/-in nicht wegen der Aufnahme des Zeitkredits. Das Recht zur Entlassung eines/einer Arbeitnehmer(s)/-in wird eingeschränkt, sobald Sie als Arbeitgeber (schriftlich) über die Aufnahme eines Zeitkredits informiert worden sind und bis 3 Monate nach Ablauf des Zeitkredits sowie während eines eventuellen Aufschubs des Zeitkredits (vgl. das Sanierungsgesetz). Während dieser Schutzzeit dürfen Sie die/den Arbeitnehmer/-in nur aus Gründen entlassen, die nichts mit der Inanspruchnahme des Zeitkredits zu tun haben. Sie müssen als Arbeitgeber die Gründe nachweisen, die Sie zur Rechtfertigung der Entlassung geltend machen. |
Wie bereiten Sie Ihr Unternehmen auf Schwangerschaften vor? Diese Checkliste befasst sich mit Maßnahmen, die Sie bereits tun können, bevor eine tatsächliche Schwangerschaft eintritt. Ein gut vorbereiteter Arbeitgeber ist doppelt so viel wert.
Sich einer Behandlung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung zu unterziehen, kann sowohl für eine Arbeitnehmerin als auch für ihre(n) Partner(in) sehr belastend sein. Finden Sie heraus, was Sie als Arbeitgeber tun können, wenn es auf privater Ebene zusätzlichen Druck gibt.
Eine Arbeitnehmerin hat Ihnen gesagt, dass sie schwanger ist. Was nun? Was muss getan werden und was können Sie zusätzlich tun, um es sich selbst, Ihren Kollegen und der schwangeren Arbeitnehmerin so angenehm wie möglich zu machen?
Ihre Arbeitnehmerin ist wieder am Arbeitsplatz und stillt ihr Baby. Als Arbeitgeber müssen Sie einige rechtliche und administrative Verpflichtungen berücksichtigen. Es gibt zusätzliche Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um es der Arbeitnehmerin so angenehm wie möglich zu machen.
Nicht nur die schwangere Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Urlaub und Schutz, auch ihr Partner hat Rechte. Sie durchleben eine große Veränderung in ihrem Privatleben, die Sie als Arbeitgeber berücksichtigen sollten.
Unerwartete Ereignisse oder neue Lebensphasen des Kindes können die Work-Life-Balance erneut stören. Elternschaftsurlaub kann eine Antwort für beide Elternteile sein.
Wenn Kinder erkranken oder wenn andere Familienmitglieder pflegebedürftig sind, ist es manchmal schwierig, Privatleben und Beruf miteinander zu vereinbaren. Es gibt daher verschiedene Formen von Pflegeurlaub, nämlich Palliativurlaub, Urlaub für medizinische Betreuung und Urlaub für nahestehende Hilfspersonen.
Was ist, wenn es besondere Situationen gibt (z. B. wenn Ihr(e) Arbeitnehmer(in) Zwillinge erwartet oder ein behindertes Kind adoptiert), oder wenn nicht alles wie geplant läuft (z. B. wenn Ihr(e) Arbeitnehmer(in) eine Fehlgeburt hat oder die Mutter bei der Geburt stirbt)? Auch darauf müssen Sie als Arbeitgeber eine Antwort geben können. Diese Seite gibt einen Einblick in diese besonderen Situationen und die damit verbundenen Regelungen.